Die Gesundheitsberichterstattung des Landes Berlin orientiert sich an dem von der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) im Mai 2003 in überarbeiteter Fassung beschlossenen "Indikatorensatz für die Gesundheitsberichterstattung der Länder". Auf der Grundlage einer einheitlichen Datenerhebung und -darstellung wird eine Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Bundesländern erreicht. Die verwendeten Indikatoren sind Marker für die gesundheitliche Lage, Ressourcen und Leistungen im Gesundheitswesen, die ein Monitoring von Zielen und Dienstleistungen im Gesundheitssektor gestatten. Sie werden aus Gesundheitsstatistiken oder Surveys abgeleitet und stellen aggregierte Sachverhalte dar. Eine Transparenz der Indikatoren sowie eine einheitliche Datenerfassung wird durch die Metadatenbeschreibung erreicht. Sie enthält folgende Merkmale: